Alle Beiträge von Evert Everts

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Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung

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Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung

Die Planfeststellung ist nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein förmliches Verwaltungsverfahren, das in besonderen, gesetzlich vorgesehenen Fällen durchgeführt wird. Gegenstand der Planfeststellung sind raumbedeutsame Vorhaben. Darunter fallen unter anderem der Bau von Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Luftverkehrs- oder Eisenbahnverkehrsanlagen. Stets handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der grundsätzlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ergeht, die aber im Einzelnen durch die vorrangigen Fachgesetze ergänzt oder gar ersetzt werden.

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Der Erwerb von Eigentum

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Der Erwerb von Eigentum

Die Artikelserie über das BGB wird abgerundet mit den Themen Bereicherungsrecht und Übertragung des Eigentums an Sachen und Grundstücken.

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Das deutsche Gerichtssystem

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Das deutsche Gerichtssystem

In diesem Beitrag über das Gerichtsverfassungssystem in Deutschland werden Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit behandelt. Diese Rechtsgebiete sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nicht immer lässt sich öffentliches Recht ohne Schwierigkeiten vom Privatrecht unterscheiden. Daher erfolgt im Hinblick darauf, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten eingeschlagen werden muss, ein kurzer Abriss dessen, was unter öffentlichem Recht zu verstehen ist. Anschließend werden die wesentlichen Grundzüge des Verwaltungsrechts und die Gerichtsorganisation der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte geschildert.

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Maklervertrag, Verwahrung und Gastwirtshaftung

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Maklervertrag, Verwahrung und Gastwirtshaftung

Auf den ersten Blick erscheinen diese drei Vertragsarten nebensächlich. Und dennoch kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung zu. Makler können in vielfältiger Form handeln, sei es als Immobilien-, Wohnungs-, Kreditvermittler oder als Versicherungsmakler, Darlehensvermittler, aber auch als Ehe- oder neuerdings die Partnerschaftsvermittler. Noch bedeutsamer sind die handelsrechtlichen Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 93 ff HGB), weil sie die im BGB getroffenen Regelungen ergänzen.
Auch die Verwahrung, insbesondere in ihren besonderen Ausformungen ist häufiger an­zutreffen als oberflächlich vermutet wird. In den Rahmen dieser Abhandlung gehört auch die Gastwirtshaftung; denn als gemischter Vertrag enthält der Beherbergungsvertrag auch Elemente der Verwahrung.

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Das deutsche Gerichtssystem

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Das deutsche Gerichtssystem

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Doch nicht jede Arbeit, die auf Grund eines Vertragsverhältnisses für einen anderen erbracht wird, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur diejenige Arbeit, die im Dienst eines anderen erfolgt, die also in einem Abhängigkeitsverhältnis steht. Das Wesentliche beim Arbeitsrecht ist die abhängige Arbeit.Das moderne Arbeitsrecht fußt auf zwei Entwicklungen im 19. Jahrhundert: Auf der Industrialisierung und der mit ihr verbundenen Liberalisierung. Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich im Zivilrecht der Gedanke der Vertragsfreiheit durch, der sich im BGB, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, widerspiegelt. Das Arbeitsrecht im eigentlichen Sinne entfaltete sich aber erst in der Weimarer Republik. Es wurde unter anderem aus den Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB) hergeleitet und im Laufe der folgenden Jahrzehnte in zahlreichen Gesetzen kontinuierlich fortentwickelt. Als Arbeitsrecht wird daher die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen bezeichnet, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Arbeitsschutz, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen. Ein Gesetzbuch, das alle Regelungen zusammenfasst, gibt es nicht.Wo Rechtsbeziehungen begründet werden, kann sich Streit über deren Inhalt und Auswirkungen entzünden. Wo gestritten wird, bedarf es eines Gerichts.

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Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

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Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Das Recht der Geschäftsbesorgung wurde im Jahre 1999 durch das Überweisungsgesetz und im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 teilweise neu geregelt und zu einem eigenen Untertitel im BGB zusammengefasst. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist vornehmlich bei Dienst- und Werkverträgen mit stärkerem wirtschaftlichem Bezug bedeutsam. Dies gilt im Besonderen für Verträge über Vermögensverwaltung, Steuer- oder Rechtsberatung, Kreditkartenverträge und ganz besonders für Bankverträge, so unter anderem den Girovertrag. Daher wurden Teile des Bankvertragsrechts in den §§ 675a bis 676g BGB eingehender geregelt.

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Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

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Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Außer dem Dienst- und dem Werkvertrag finden sich im BGB weitere Vertragsarten, bei denen sich ein Vertragsteil zu einer Tätigkeit im Interesse des anderen Vertragspartners verpflichtet. Dazu zählt der Auftrag. Im Gegensatz zum Dienst- und Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer die Leistung unentgeltlich. Beim Geschäftsbesorgungsvertrag hingegen verpflichtet sich ein Vertragspartner gegen Entgelt, eine bestimmte Geschäftsbesorgung zu leisten. In diesem Beitrag wird zunächst der Auftrag behandelt.

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Wirtschaftskriminalität

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Wirtschaftskriminalität

Immer wieder in den letzten Monaten werden wir von schier unglaublichen Nachrichten über Verluste an den Finanzmärkten aufgeschreckt, von Manipulationen, die unfassbar erscheinen und die viele Firmen oder Banken an den Rand des Ruins treiben. Nach neueren Schätzungen, die der Internationale Währungsfonds vorlegte, könnte sich der angerichtete Schaden auf atemberaubende 945 Milliarden Dollar summieren. Es wäre jedoch falsch, nun alle führenden Manager in Bausch und Bogen zu verdächtigen, Wirtschafts- kriminelle zu sein.

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Das deutsche Gerichtssystem Teil 2

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Das deutsche Gerichtssystem Teil 2

Der erste Teil dieser Artikelserie beschäftigte sich mit dem Aufbau der Zivilgerichte und den wichtigsten Rechtsbegriffen aus dem Bereich des materiellen und des formellen Verfahrensrechts. In dieser Fortsetzung geht es um die die Strafgerichtsbarkeit. Um den Aufbau des Gerichtssystems im Strafrecht verständlich darstellen zu können, ist es vorab unerlässlich, kurz zu erläutern, was unter materiellem und formellem Strafrecht zu verstehen ist, was als Tat im strafrechtlichen Sinne eingestuft wird, worin das Ziel und der Zweck des Strafrechts und der Sinn der Strafe liegen. Da sich dieser Abschnitt mit dem Aufbau und dem Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit befasst, kann das materielle Strafrecht jedoch nur am Rande, soweit dies zum Verständnis erforderlich ist, gestreift werden.

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Klare Worte

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Klare Worte

Die deutsche Sprache hat den Vorzug, eine klare, in vielfacher Hinsicht eindeutige Sprache zu sein. Doch zunehmend lassen viele, seien es Kollegen, Redner oder Politiker eindeutige Worte vermissen. Dabei übt eine klare, eindeutige Ausdrucksweise einen besonderen Reiz aus. Sie ist unmissverständlich und hat unbestreitbar erhebliche Vorzüge, beugt Missverständnissen vor, steigert die Bereitschaft, dem Sprecher zuzuhören und ihn zu respektieren.

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Das deutsche Gerichtssystem Teil 1

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Das deutsche Gerichtssystem Teil 1

Es gibt Situationen im Leben, in denen man ein Gericht beispielsweise in einer Grundbuch- oder Erbrechtssache aufsuchen, einen Arbeitsgerichtsprozess oder eine zivilrechtliche Klage führen muss.

Wenn wir unseren Pkw nicht rechtzeitig versichern, meldet sich die Ordnungsbehörde und droht eine Zwangsmaßnahme an. Im zugehörigen Schreiben wird vermerkt, gegen diesen Verwaltungsakt sei Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Wer mit einem Bescheid des Finanzamts nicht einverstanden ist, muss sich an die Finanzgerichtsbarkeit wenden.

Beängstigender sind Strafverfahren, aus welchen Gründen auch immer sie geführt werden. Und schließlich fragt man sich, welches Gericht wofür zuständig ist und was unter ordentlicher oder unter freiwilliger Gerichtsbarkeit zu verstehen ist? Fragen über Fragen! Mit diesem Beitrag beginnend sollen diese Zug um Zug beantwortet werden.

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Der Reisevertrag (Fortsetzung)

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Der Reisevertrag (Fortsetzung)

Millionen Menschen verreisen jährlich, buchen bei Reisebüros, bei Reiseveranstaltern, kehren zufrieden und gut erholt aus dem Urlaub zurück. Die Reisebranche freut sich über einen stetigen Zuwachs. Und dennoch berichten die Zeitungen hin und wieder über Unregelmäßigkeiten bei einzelnen Unternehmen, weil die Reisen nicht so wie im Reisevertrag vereinbart durchgeführt wurden oder weil die Unterkunft schlichtweg nicht den Ankündigungen im Prospekt entsprach. Der nun folgende 2. Teil des Artikels dient dazu, die wesentlichen Merkmale eines Reisevertrages zu erläutern und darauf hinzuweisen, worauf ein Kunde ganz besonders achten muss.

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