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„Security“ bei den Eisenbahnen

Als Reaktion auf die terroristischen Anschläge am 11. September 2001 in den USA hat die internationale Gesetzgebung Vorschriften verabschiedet, um mögliche Gefahren durch den Missbrauch gefährlicher Güter mit terroristischem Hintergrund zu minimieren: In das RID wurde zum 1. Januar 2005 ein neues Kapitel 1.10 eingefügt. Es enthält Vorschriften für die Sicherung von Gefahrguttransporten und tritt am 1. Juli 2005 vollumfänglich in Kraft.

Um das Abstraktionsniveau der neuen Vorschriften auf ein praxisfreundlicheres Maß zu senken, wurde unter Federführung des Verbandes der chemischen Industrie e.V. (VCI) ein „Leitfaden zur Umsetzung neuer gesetzlicher Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kapitel 1.10 ADR/RID 2005)“ mit Stand vom 13.10.2004 erarbeitet. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat in seiner Eigenschaft als Branchenvertretung des Verkehrsträgers „Schiene“ Erläuterungen eingebracht, die den Eisenbahnen beim Verständnis und bei der Umsetzung der neuen Vorschriften helfen sollen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf diese eisenbahnspezifischen Erläuterungen.

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