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Individualarbeitsrecht

Nachdem wir uns im ersten Teil mit den allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechtes befasst haben, wollen wir uns nun dem Individualarbeitsrecht – und hier den Beendigungsgründen eines Arbeitsverhältnisses zuwenden.

Beendigungsgründe sind:
> Aufhebungsvertrag §§ 241, 305 BGB,
> Anfechtung,
> Einseitige Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis,
> Tod des Arbeitsnehmers,
> Außerordentliche und ordentliche Kündigung,
> Auflösung durch Gerichtsurteil,
> Befristungsablauf § 620 BGB,
> Eintritt eines auflösenden Bedingung gemäß
>§ 158 Abs. 2 BGB.

Besondere praktische Bedeutung in der Arbeitswelt hat die Kündigung auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

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