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Fahrwegtechnik

Beschleunigte Bogenfahrt durch Überhöhungsfehlbeträge

Seit den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts ist die Deutsche Bahn AG, respektive ihr westdeutscher Vorgänger, die Deutsche Bundesbahn, bestrebt, Bogengeschwindigkeiten durch einen maximalen Überhöhungsfehlbetrag bis 150 Millimeter zu erhöhen. Die Rahmenbedingungen dafür sind bereits seit den 1990er-Jahren geschaffen. Die Anzahl der Anwendungen im Bereich der heutigen DB Netz AG ist jedoch marginal. Im Rahmen einer Masterarbeit des neuen Weiterbildungsstudiengangs Europäische Bahnsysteme (siehe Deine Bahn 1/2016) wurden nun die regulatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die generelle Anwendung von Überhöhungsfehlbeträgen von größer 130 bis 150 Millimeter ermittelt.

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