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Das zweite EU-Eisenbahnpaket und die Konsequenzen für die europäischen Bahnen

Das Europäische Parlament hat am 22. April 2004 über das 2. Eisenbahnpaket abschließend beraten, so dass es voraussichtlich Mitte 2004 in Kraft gesetzt wird. Die darin enthaltenen EU-Richtlinien zur – Eisenbahnsicherheit, – Änderung der Interoperabilitäts- Richtlinien und – Änderung der Richtlinie 91/ 440 EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen müssen danach in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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