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Neue Regelungen zu den Signalanwendungen

Am 15.12.2003 trat die Bekanntgabe 17 zur DS 301 – Signalbuch – , die Berichtigung 16 zur DV 301 – Signalbuch – und die Bekanntgabe 5 zur 301 DS/DV – Gemeinsames Signalbuch – in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen in den Regeln zur Anwendung der Signale, die mit den genannten Bekanntgaben und der Berichtigung wirksam wurden, erläutert werden. Schwerpunkt der genannten Änderungen ist die weitgehende Harmonisierung der Geschwindigkeitssignalisierung mit Langsamfahrsignalen im Geltungsbereich der DS 301 und DV 301. Darüber hinaus wurden Regeln zur Anwendung der Haltetafel (Signal Ne 5/So 8) erweitert. Mit den geänderten Regeln wurde ein wesentlicher Schritt für die Harmonisierung der Signalanwendungen in der DS 301 und DV 301 getan. Er ist eine Voraussetzung für die später geplante Herausgabe nur noch eines Signalbuches für den gesamten Bereich der DB AG.

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