Alle Beiträge von Evert Everts

Schuldrecht – Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Teil 2

In § 433 BGB hat das BGB die grundlegenden Pflichten des Verkäufers und des Käufers festgelegt. Nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Zur Leistungspflicht des Verkäufers gehört demnach nicht nur die Pflicht, dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und das Eigentum an...

Schuldrecht – Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Fortsetzung

Schadensersatzansprüche des Käufers Liefert der Verkäufer die gekaufte Sache zu spät, kommt dieser also in Schuldnerverzug gemäß § 286 BGB, so kann der Käufer neben der Erfüllung auch Schadensersatz wegen der verzögerten Leistung (§§ 433, Abs. 1 S. 1, 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB) oder – liegen die weiteren Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 S....

Schuldrecht – Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Teil 1

Das tägliche Leben wäre ohne den Kaufvertrag nicht vorstellbar. Schon morgens, wenn man die Wohnung verlässt, reiht sich Kaufvertrag an Kaufvertrag, so der Kauf der Brötchen beim Bäcker, der Zeitung am Zeitungsstand oder des Kaffees in der Imbissbude. Diese Handlungen sind uns derart vertraut, dass wir uns kaum vorstellen können, welcher differenzierte Vorgang sich bei derartigen alltäglichen Geschäften abspielt....

Finden statt Suchen

Nutzen Sie unsere erweiterte Suche für Ihre professionelle Recherche.