Merkliste aktualisiert
Home > Archiv > > Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 3)

Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 3)

Betriebliche Unregelmäßigkeit „Offene Türen“. Die zu dieser betrieblichen Unregelmäßigkeit maßgebenden und neu formulierten Regeln sind im Modul 408.0552 enthalten und unterscheiden zwischen
– Reisezügen mit nach außen aufschlagenden Türen,
– Reisezügen mit offenen Außentüren bei Personenwagen und
– Güterzügen mit nach außen aufschlagenden Türen.
In Güterzügen eingestellte Güterwagen mit nach außen aufschlagenden Türen kommen eher selten vor. Trotzdem werden hierfür durch Regeln entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben.

Abo abschließen

Wählen Sie aus einem unserer Abo-Modelle.

Deine-Bahn-Abonnenten

Sie erhalten Zugriff ohne Zusatzkosten

Registrierte Abonnenten

Loggen Sie sich mit ihren Anmeldedaten ein.