Beiträge zum Thema Betriebsverfahren

Bekanntgabe 9

Richtlinie 408 „Züge fahren und Rangieren“

Manchmal muss man etwas ändern, damit alles beim Alten bleibt. Dies ist ein Merkmal wichtiger Änderungen, die mit Bekanntgabe 9 zur Richtlinie (Ril) 408.01 – 09 am 11. Dezember in Kraft treten. Das zweite, auffällige Merkmal dieser Bekanntgabe: Die Ril 408 ist dünner geworden – zahlreiche Regeln sind entfallen bzw. in anderes Regelwerk überführt worden.

Gleissperrungen

Ein probates Mittel der Betriebsführung

Wenn man von Gleissperrungen spricht, denkt man an Verzögerungen im Betriebsablauf, Verspätungen, Unfälle im Bahnbetrieb, Bauarbeiten oder größere Störungen. Wie komplex die dem Sperren von Gleisen zu Grunde liegenden Verfahrensregeln sind und welche Vorteile sie bei der Beseitigung von Störungen und der Weiterführung des Betriebes, zum Beispiel bei Baumaßnahmen liefern, soll der folgende Beitrag verdeutlichen.

Gleissperrungen

Ein probates Mittel der Betriebsführung

Wenn man von Gleissperrungen spricht, denkt man an Verzögerungen im Betriebsablauf, Verspätungen, Unfälle im Bahnbetrieb, Bauarbeiten oder größere Störungen. Wie komplex die dem Sperren von Gleisen zu Grunde liegenden Verfahrensregeln sind und welche Vorteile sie bei der Beseitigung von Störungen und der Weiterführung des Betriebes, zum Beispiel bei Baumaßnahmen liefern, soll der folgende Beitrag verdeutlichen.

Zugleitbetrieb

Effiziente Betriebsführung auf Nebenbahnen

Der Zugleitbetrieb bietet für Strecken mit so genannten „einfachen betrieblichen Verhältnissen“ alle Möglichkeiten einer flexiblen und kostengünstigen Betriebsführung. Dadurch kann die Zukunft, namentlich von Regionalstrecken, langfristig gesichert werden. Dieser Beitrag stellt die Grundlagen des Betriebsverfahrens des Zugleitbetriebes sowie die Unterschiede zu herkömmlichen Betriebsverfahren für komplexere betriebliche Verhältnisse vor.

Betriebssicherheit

Rangieren auf Hauptgleisen

Wenn vom Rangieren auf Hauptgleisen die Rede ist, denkt man in der Regel an das Bilden und Auflösen von Zügen. Dabei werden Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt. Oftmals berühren Rangierfahrten dabei auch den Gleisbereich der Bahnhofsköpfe. Wenn dann noch wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt das Ausziehgleis nicht in...

Effektive Betriebsführung

Züge fahren im Gegengleis

Das so genannte Rechtsfahrgebot gilt nicht nur im Straßenverkehr. Auch auf den Gleisen der deutschen Bahnen gilt bei zweigleisigen Strecken der Grundsatz, wonach Züge das in Fahrtrichtung rechts liegende Gleis als Gleis der Regelrichtung befahren. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Es liegt auf der Hand, dass zumindest im Störungsfall oder bei sonstigen betrieblichen Unregelmäßigkeiten Züge unter bestimmten Bedingungen auch...

Betriebliches Regelwerk

Schnittstelle zwischen Mensch und Technik

Vom System Eisenbahn werden Betriebssicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit erwartet. Um diese Anforderungen zu erfüllen, setzen die Eisenbahnen Personal und Technik ein. Das Zusammenwirken von Mensch und Technik ist im Regelwerk definiert. Obwohl das betriebliche Regelwerk inhaltlich stetig fortgeschrieben wird, haben sich die Anforderungen in den vergangenen Jahren derart weiterentwickelt, dass Teilbereiche des betrieblichen Regelwerks einer Neuausrichtung bedürfen.Die Innovationsgeschwindigkeit sowohl...

Neues Verfahren

Einfahrt in teilweise besetzte Gleise ohne Halt zeigendes Zielsignal

Zu Beginn des laufenden Jahres wird das Modul 413.0506 – „Einfahrt in teilweise besetzte Gleise ohne Halt zeigendes Zielsignal (Zugdeckungssignal) betrieblich planen“ – in Kraft gesetzt. Damit wird ein neues Verfahren für die Einfahrt in ein teilweise besetztes Gleis in das Regelwerk der DB Netz AG aufgenommen. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick über die historische Entwicklung des Verfahrens...

Neue Regeln für den Bahnbetrieb

Züge fahren und Rangieren

Ab dem 13. Dezember 2009 tritt die Bekanntgabe 8 zur Richtlinie (Ril) 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ in Kraft. Auch der zweite Teil des Beitrags stellt die wesentlichen Änderungen vor und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung.

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