Die Spielregeln
Funkferngesteuerte Züge
Führende Fahrzeuge müssen die in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) § 28 Absatz 1 geforderten Ausrüstungen, z.B. Bahnräumer, Geschwindigkeitsanzeiger oder Zugfunkeinrichtungen haben. Wenn im Bahnbetrieb von „führenden Fahrzeugen“ die Rede ist, ist damit immer die Position des Fahrzeuges im Zug gemeint. Mit anderen Worten: Das führende Fahrzeug ist das Fahrzeug an der Spitze des Zuges. Im Jahr 1998 wurde...