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Fernverkehr

Die Europäische Sicherheitsrichtlinie

Ein grenzenloser und nach einheitlichen Maßstäben organisierter Verkehr im gesamten Bereich der europäischen Union ist heute schon gelebte Realität – zumindest auf der Straße und in der Luft. Viel komplexer stellt sich dagegen die Situation auf dem europäischen Markt für Schienenverkehrsdienstleistungen dar. Zwar fährt die DB Fernverkehr AG heute schon als Kooperationspartner in die verschiedensten Metropolen Europas und ist in Österreich bereits als eigenständiges Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) unterwegs. Für den europaweiten Eisenbahnverkehr gibt es jedoch keine einheitliche Regelung.

Die „Sicherheitsrichtlinie“ 2004/49/EG der Europäischen Union soll daher zur Harmonisierung des heute bestehenden heterogenen Eisenbahnsystems beitragen, in dem Standards für Art und Umsetzung einer einheitlichen und vergleichbaren Sicherheitskultur geschaffen werden. Diese Sicherheitsrichtlinie wurde im vergangenen Jahr in das Allgemeine Eisenbahngesetz und verschiedene Verordnungen implementiert. Eine der daraus resultierenden Neuerungen ist die Forderung nach einer Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die unter anderem ein Sicherheitsmanagementsystem nach europäisch harmonisierten Maßstäben bedingt.

 

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