
Wenn in einem Güterzug ein beladener Güterwagen mitrollt, kann man davon ausgehen, dass der Güterwagen als Beförderungsmittel benutzt wird, um das in oder auf dem Wagen verladene Gut zu befördern. Das kann im Auftrag eines Kunden der Bahn geschehen, und zwar regelmäßig gegen Entgelt, die Fracht. Der Wagen kann aber auch mit „Dienstgut“ der Bahn beladen sein, z. B. mit Schwellen oder Schotter. Aber was gilt, wenn ein nicht der Eisenbahn gehörender leerer Güterwagen im Zug mitrollt?
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