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Editorial Januar 2023

Liebe Leser*innen,

die erste Ausgabe des neuen Jahres widmen wir unserem bewährten Schwerpunkt zum Eisenbahnrecht. Die beiden vergangenen Jahre brachten einige neue Regelungen mit sich, die insbesondere das Zusammenspiel von Infrastrukturbetreiber und Verkehrsunternehmen betreffen.

Güterzüge, die für die Sicherheit der Energieversorgung relevante Energieträger transportieren, sollen nach dem Willen der Bundesregierung bei der Trassenvergabe bevorzugt werden. Die Abwicklung und möglichen Auswirkungen des Verfahrens stellt Markus Ring, Fachbereichsleiter Eisenbahnrecht beim VDV, im Leitartikel der aktuellen Ausgabe dar (S. 6).

Auch beim Eisenbahnrecht gibt Europa den Takt vor

Beim Eisenbahnrecht im Allgemeinen gilt inzwischen: Europa gibt den Takt vor. Dr. Claus Leitzke, Fachanwalt bei der Deutschen Bahn, erläutert dies anhand der Regelung des Zugangs zu Serviceeinrichtungen (S. 14).

Ähnlich verhält es sich bei der Nutzung von nationaler Infrastruktur durch Verkehrsunternehmen anderer Staaten, wie Prof. Dr. Rainer Freise anhand der Anwendung des Abkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr in Österreich zeigt (S. 41).

Lesen Sie außerdem: die Gewinner des Deutschen Verkehrswendepreises zeigen kreative Lösungen für mehr umweltfreundliche Mobilität, und: Trassenpreise, Kapazität und gemeinwohlorientierte Infrastruktur – so war die 28. Fachtagung zu aktuellen Problemen des Eisenbahnrechts in Regensburg.

Bleiben Sie auch in 2023 zuversichtlich!

Martin Nowosad

Ihr Martin Nowosad,

Chefredakteur