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Verwaltungsrecht: ein Buch mit 7 Siegeln

Die Europäische Union hatte sich zum Ziel gesetzt, einen einheitlichen Eisenbahnraum zu schaffen und den Schienenverkehr in Europa zu stärken. Um unter anderem die Forderungen der EG-Richtlinie 91/440/EWG (Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29.Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft) nach diskriminierungsfreiem Zugang zum Schienennetz in Deutschland zu erfüllen, setzte das Bundesverkehrsministerium eine Regierungskommission Bahn ein, die ein Konzept zur Reform des Eisenbahnwesens in Deutschland entwickelte. Dies mündete schließlich 1993 in das Eisenbahnneuordnungsgesetz. Damit wurde die Bahnreform – Umwandlung von Bundesbahn und Reichsbahn in eine neue, privatrechtlich organisierte Eisenbahngesellschaft des Bundes, der Deutschen Bahn AG – zum 1. Januar 1994 eingeleitet.

 

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