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Betriebliche und technische Rückfallsysteme

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Übermittlung schriftlicher Befehle mit neuen Codes

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Übermittlung schriftlicher Befehle mit neuen Codes

Mit Inkrafttreten der Bekanntgabe 10 zu Richtlinie (Ril) 408 „Züge fahren und Rangieren“ am 10. Juni 2012 werden unter anderem neue Regeln für das Übermitteln von schriftlichen Befehlen eingeführt. Ein Übermittlungscode soll dabei eindeutiger als bisher die Verantwortlichkeit für den Befehlsinhalt erkennen lassen und die Bestätigung der Übermittlung eines Befehls an den für die Erteilung zuständigen Fahrdienstleiter vereinfachen. Welche Regeln es bislang gab und was sich ab Jahresmitte ändern wird, erläutert dieser Beitrag.

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Wissenswertes über Weichen

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Wissenswertes über Weichen

Während der erste Teil dieses Beitrages die Funktionsweise einer Weiche vermittelte, werden in diesem zweiten, eher bahnbetrieblich orientierten Teil die notwendigen Maßnahmen erläutert, die beim Auffahren einer Weiche ergriffen werden müssen. Solche sicherheitsrelevanten Handlungen werden anhand eines mechanischen und eines elektronischen Stellwerks verdeutlicht. Des Weiteren wird erklärt, wie man durch das Anbringen eines Handverschlusses vom Typ „HV 73 Sp“ eine Weiche vor Ort vorübergehend sichern kann. Abschließend wird das Abbinden von mechanisch und das Umkurbeln von elektrisch angetriebenen Weichen erläutert.

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Wissenswertes über Weichen

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Wissenswertes über Weichen

Weichen sind ein wichtiges Element für die sichere Durchführung von Zug- und Rangierfahrten. Weichenstörungen beeinflussen die im Bahnbetrieb notwendigen Prozessabläufe. Aus diesem Grund ist es für alle Mitarbeiter, die im Bahnbetrieb sicherheitsrelevante Handlungen ausführen, notwendig, die verschiedenen Auswirkungen solcher Störungen genau zu kennen. Folglich ist eine genaue Kenntnis des betrieblichen Regelwerkes erforderlich, wenn es darum geht, auch bei eingetretenen Störfällen einen sicheren Bahnbetrieb zu ermöglichen. Der folgende erste Teil dieses Beitrages geht unter anderem auf die Funktionsweise von Weichen ein.

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Notbremse im Tunnel überbrücken

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Notbremse im Tunnel überbrücken

Wenn von einem Fahrgast die Notbremse gezogen wird, ist nicht immer Not am Mann. In den häufigsten Fällen geschieht dies aus Versehen. Trotzdem muss der Triebfahrzeugführer den Ernstfall annehmen und sofort reagieren. Befindet er sich auf einem besonders gekennzeichneten Streckenabschnitt, der für Hilfskräfte nur schwer zugänglich ist, muss er die fällige Notbremsung überbrücken und den Zug am nächsten geeigneten Punkt zum Stillstand bringen. Wie er dieses Ereignis meistert, ist auch Bestandteil der Simulatortrainings von DB Training. Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in das Selbstrettungskonzept und den weiteren betrieblichen Ablauf nach einer Notbremsung im Tunnel oder auf Brücken.

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Neuer Vordruck Befehle 1 – 11

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Neuer Vordruck Befehle 1 – 11

Der Vordruck „Befehl“ hat mit Bekanntgabe 1 der Richtlinie 408 zum 15. Juni 2003 die vormaligen Befehle A, B und C abgelöst. Grundgedanken des neuen Befehls waren die „Ein-Blatt-Philosophie“ und die Darstellung mehrerer Einträge in der Reihenfolge, wie sie vom Triebfahrzeugführer ausgeführt werden müssen. Der derzeitige Vordruck war seit seiner Einführung unverändert in Gebrauch – ein Zeichen dafür, dass er von den Anwendern angenommen wurde. Mit Bekanntgabe 8 zu Ril 408.01 – 09 wird die überarbeitete Version der Ril 408 gültig. Dieser Beitrag wird zunächst die Leitgedanken der neuen Fassung erläutern und danach die Änderungen im Einzelnen anhand von Beispielen vorstellen.

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Der technisch unterstützte Zugleitbetrieb

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Der technisch unterstützte Zugleitbetrieb

Der Zugleitbetrieb ist ein Betriebsverfahren für Strecken mit so genannten einfachen betrieblichen Verhältnissen. Zumeist handelt es sich dabei um Regionalstrecken mit einer wenig komplexen Infrastruktur sowie einer eher mäßigen und vertakteten Streckenbelegung. Strecken dieser Art mit herkömmlicher Leit- und Sicherungstechnik nach Voll-Standard auszurüsten, stünde in einem äußerst ungünstigen Kosten/Wirksamkeits-Verhältnis. Der nachfolgende Beitrag zeigt am Beispiel bei der Erzgebirgsbahn (EGB), dass es durchaus wirtschaftlich machbar ist, die Sicherheit auf Zugleitstrecken mittels technischer Systeme zu erhöhen.

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Was tun, wenn ein ganzes Stellwerk ausfällt?

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Was tun, wenn ein ganzes Stellwerk ausfällt?

Gegen höhere Gewalt ist man bekanntlich machtlos. Man kann jedoch im Bahnbetrieb weitreichende Vorkehrungen treffen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Um die Folgen z.B. eines Unwetters zu beherrschen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen seitens des Notfallmanagers, des örtlichen Betriebspersonals sowie der Instandhaltung, um während der Störungsbestehenszeit einen Behelfsbetrieb zu organisieren sowie die reguläre Verfügbarkeit der Infrastruktur möglichst zeitnah wieder herzustellen. Anhand eines Praxisfalls werden die Möglichkeiten einer operativen Weiterführung des Bahnbetriebes aufgezeigt.

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Wo bleibt der 84489?

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Wo bleibt der 84489?

Das Fahren von Zügen erfordert ein Höchstmaß an Sicherheit. Eine redundante und hochverfügbare Leit- und Sicherungstechnik sowie unterlegte Betriebsverfahren erfüllen die an den Bahnbetrieb gestellten Erwartungen hinsichtlich ihrer Sicherheit und Zuverlässigkeit. Es gibt jedoch Situationen, in denen z.B. durch Bauarbeiten, Störungen und Unregelmäßigkeiten die Betriebsqualität vorübergehend beeinträchtigt wird. Um den Bahnbetrieb auch in solchen Situationen sicher weiterführen zu können, wurden Verfahren entwickelt, die dieser Anforderung unter Beibehaltung der sicherheitlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

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Ausfall der Signaltechnik – betriebliche Unregelmäßigkeiten

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Ausfall der Signaltechnik – betriebliche Unregelmäßigkeiten

Die tägliche Arbeit der im Bahnbetrieb Beschäftigten ist darauf ausgerichtet, Zug- und Rangierfahrten sicher und störungsfrei durchzuführen. Dies gilt auch in außergewöhnlichen Betriebssituationen, z.B. durch von außen eintretende Ereignisse oder bei Ausfall der Stellwerkstechnik. Abweichungen mit sicherheitlicher Bedeutung müssen in der Regel schriftlich mitgeteilt werden. Für Triebfahrzeugführer erfolgt dies mit Befehl.

Im ersten Teil dieses Beitrags wird das Thema eher theoretisch, im zweiten Teil anhand von vier ausgewählten Fallbeispielen praktisch vermittelt.

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Sperren von Gleisen – Fahrten in gesperrten Gleisen

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Sperren von Gleisen – Fahrten in gesperrten Gleisen

Das Fahren von Zügen erfordert ein Höchstmaß an Sicherheit. Redundante und hochverfügbare Leit- und Sicherungstechnik sowie unterlegte Betriebsverfahren erfüllen die an den Bahnbetrieb gestellten Erwartungen hinsichtlich ihrer Sicherheit und Zuverlässigkeit. Auch im Bahnbetrieb gibt es jedoch Situationen, in denen z.B. durch Bauarbeiten, Unregelmäßigkeiten oder infolge gefährlicher Ereignisse die Betriebsqualität vorübergehend beeinträchtigt wird.

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Unzulässige Vorbeifahrt an einem Hauptsignal

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Unzulässige Vorbeifahrt an einem Hauptsignal

Ist ein Zug unzulässig an einem Hauptsignal vorbeigefahren, sind zwei Möglichkeiten für eine Fortsetzung der Zugfahrt zugelassen:
? Weiterfahrt mit Befehl oder – je nach Lage,
? Zurücksetzen in den Bahnhof. Die erforderlichen betrieblichen Handlungen sowie die dazugehörigen Regelwerksangaben werden in diesem Beitrag beschrieben.

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Rechnerausfälle bei Elektronischen Stellwerken und die Weiterführung des Betriebes

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Rechnerausfälle bei Elektronischen Stellwerken und die Weiterführung des Betriebes

Rechnerausfälle beeinflussen die Betriebsflüssigkeit im Bereich eines Elektronischen Stellwerks sehr negativ. Dies hängt im Wesentlichen mit der zeitraubenden Sicherung des Fahrweges beim Ausfall eines bzw. mehrerer Stellwerksrechner zusammen. Seit geraumer Zeit gibt es jedoch ein Verfahren, dass die Sicherung wesentlich beschleunigt, so dass die Ausfälle sich nicht so drastisch auswirken. In diesem Beitrag wird dieses Verfahren vorgestellt. Zur praktischen Erläuterung dient das Elektronische Stellwerk Frankfurt/M. Hbf. In „Deine Bahn“ 3/2006 wurden der Ausfall der BZ-/UZ-Verbindung und die Weiterführung des Betriebes aus der Unterzentrale beschrieben. In der heutigen Ausgabe werden der Rechnerausfall in der Unterzentrale und die Weiterführung des Betriebes anhand eines „neuen“ Verfahrens „Prüfen der Weichenlage am Relaisstellteil und Sichern der Weichen durch Abschalten der Weichenstellspannung“ erläutert.

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