Die Öffnung des europäischen Schienengüterverkehrsmarktes ermöglicht etablierten Bahnen den Eintritt in bisher von ihnen nicht bediente Märkte. Individuelle Lösungen, wie zum Beispiel für den Kunden Gefco, ermöglichen kontinuierliches Wachstum und das Ausnutzen der Expertise innerhalb der DB Schenker Rail Gruppe. Die Notwendigkeit für eine Harmonisierung der Regelungen im europäischen Sektor ist folgerichtig stärker denn je. Um die langfristige Attraktivität des europäischen Schienengüterverkehrs zu sichern, müssen die beteiligten Länder und maßgeblichen Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeinsame Strategien entwickeln, die Kostensteigerungen, wie beim europäischen Zugsicherungssystem ETCS, vermeiden.
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Europäische Gesetzgebung
Der europäische Triebfahrzeugführerschein
Im Dezember 2009 wurde an dieser Stelle über die damals erwartete Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/59/EG zur Zertifizierung von Triebfahrzeugführern in nationales Recht berichtet. Letztlich ist dies zum 7. Mai 2011 erfolgt. An diesem Tag trat die deutsche Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft. Mit Blick auf die Umsetzungsfristen verbleibt für die Eisenbahnunternehmen nun nicht mehr viel Zeit für die erforderlichen Anpassungen. Zum 29. Oktober 2011 müssen die wesentlichen Voraussetzungen zur Erteilung der ersten Führerscheine nach der neuen TfV geschaffen sein, selbst wenn in der ersten Phase noch nicht viele Anwendungsfälle erwartet werden. Der folgende Artikel ist nachhaltig durch die aktuelle Diskussion zur Umsetzung der TfV in die Unternehmenspraxis geprägt. Erfahrungsberichte, auch im Zusammenspiel mit anderen Mitgliedsstaaten, liegen aufgrund der Fristen noch nicht vor.
EBA erteilt EU-Führerschein für Triebfahrzeuge
Im Gegensatz zum Führerschein im Straßenverkehr wird der Triebfahrzeugführerschein eines Landes nicht automatisch europaweit anerkannt. Vielmehr gibt es EU-weit unterschiedliche Anforderungen und Verfahren für die Erteilung der Fahrberechtigung. Vor diesem Hintergrund ist in Deutschland am 7. Mai 2011 die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft getreten. Mit der TfV wurde die Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern in nationales Recht umgesetzt. Ab 29. Oktober 2011 erfolgt die gestaffelte Einführung der europäisch harmonisierten Fahrberechtigung.
Der Teufel steckt häufig im Detail
Der Blick in den aktuellen Liberalisierungsindex 2011 zeigt, dass
es in Europa noch erhebliche Unterschiede bei der Öffnung der Schienengüterverkehrsmärkte gibt. Während Deutschland nach Schweden, den Niederlanden und Belgien mit Rang vier eine führende Position bescheinigt wird, haben andere Länder noch erheblichen Nachholbedarf beim Abbau von gesetzlichen und praktischen Markteintrittsbarrieren.
Perspektiven für den EU-Schienengüterverkehr
Nach einem fast zwei Jahre dauernden Gesetzgebungsverfahren trat am 9. November 2010 die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr in Kraft. Die Kommission begründete diese Gesetzesinitiative insbesondere damit, dass die Zusammenarbeit der Infrastrukturbetreiber im grenzüberschreitenden Güterverkehr bislang unzureichend sei. Abhilfe sollen zunächst neun grenzüberschreitende Güterverkehrskorridore schaffen, auf denen die betroffenen Infrastrukturbetreiber in bestimmten Handlungsfeldern zu einer verstärkten Zusammenarbeit verpflichtet werden.
Nachweisliche Sicherheit an Bahnhöfen
Gefahrgutbeförderung auf der Schiene gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit, dennoch können auch hier Störungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb wurden zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt Nachweisverfahren entwickelt, mit denen für bestimmte Personenverkehrsanlagen, in denen Güterzüge mit Gefahrgut verkehren, der Nachweis der Sicherheit erbracht werden kann.
Liberalisierter Schienenverkehr in Europa
Grundvoraussetzung für die Verwirklichung eines Binnenmarktes in Europa sind ungehinderte Warenströme und eine grenzenlose Mobilität der Bürger. Eine entscheidende Rolle spielt dabei der Schienenverkehr. Nur mit einem effizienten Bahnverkehr in Europa können die zukünftigen Verkehrsströme vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Wachstums bewältigt werden. Als umweltfreundlichstes Transportmittel wird die Schiene auch in der Zukunft Kernelement einer nachhaltigen Verkehrspolitik sein müssen.
Betriebliche Regeln für Triebfahrzeugführer
Die Europäische Kommission fordert von allen EU-Eisenbahnverkehrsunternehmen unter anderem die Bereitstellung eines Triebfahrzeugführerheftes. Ein Expertenteam der DB AG hat deshalb eine Schrift konzipiert, die die primären Betriebsregeln für Triebfahrzeugführer umfasst.
Betriebliche und technische Risiken managen
Die gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Risikoevaluierung und -bewertung der europäische Verordnung (EG) 352/2009 sind seit dem 19. Juli 2010 für Fahrzeuge und strukturelle Teilsysteme anzuwenden. Ab dem 1. Juli 2012 fallen alle Änderungen des Eisenbahnsystem unter die Anwendung dieser Verordnung. Darüber hinaus sind die Normen EN 50126, EN 50128 und EN 50129 für Bahnanwendungen zu befolgen. Die Richtlinie 451, die im folgenden Beitrag im Detail vorgestellt wird, beschreibt und untersetzt diese Vorgaben für das betriebliche und technische Risikomanagement im System Bahn.
Sicherheit hat absolute Priorität
Einheitliche Bedingungen für den Eisenbahnverkehr sind Voraussetzung für die Öffnung des europäischen Marktes und für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb über die EU-Ländergrenzen hinweg. Dabei darf jedoch die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs nicht zur Disposition stehen. Der folgende Beitrag beschreibt die Sicherheitskultur und das Risikomanagement der DB AG anhand von Verfahren zur Risikobetrachtung in technischen Teilsystemen.
Mit Sicherheitsmanagementsystemen Risiken steuern
Mit der EU-Sicherheitsrichtlinie existiert für den europäischen Schienenverkehr ein Instrument, das das Verständnis von Sicherheit harmonisiert sowie die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Zulassungen nach einheitlichen Regelungen und durch vergleichbare Institutionen ermöglicht. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Verkehr im Binnenmarkt komplementär zur technischen Harmonisierung erleichtern. An die Eisenbahnunternehmen richtet die Sicherheitsrichtlinie unter anderem die Forderung, ein prozessbasiertes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzurichten, das der Steuerung der technischen und betrieblichen Risiken dienen soll. Mithilfe des SMS soll bei allen Eisenbahnunternehmen europaweit ein Mindestniveau an Sicherheit und vor allem ein gemeinsames Verständnis von notwendigen Systeminhalten hergestellt werden. Der folgende Beitrag beschreibt die Entstehungsgeschichte und generelle Intention der EU-Sicherheitsrichtlinie zum SMS.
Standardisierung von Schnittstellen in der LST
In Unternehmen der Leit- und Sicherungstechnik gilt es die Frage zu beantworten, in welchen Bereichen Differenzierungen erforderlich sind und wo Synergien in Form von Standardisierung erschlossen werden können. Die Frage der Standardisierung ist dabei längst keine nationale Angelegenheit mehr. Vielmehr gilt es den Blick auf Europa zurichten und zu fragen, wie auf europäischer Ebene Standardisierung im Stellwerksbereich gestaltet werden kann, so dass sich ein Nutzen für die Industrie, aber auch für die Bahnen erschließen lässt. Im folgenden Beitrag wird die Frage thematisiert, wie die Standardisierung von Schnittstellen methodisch angegangen werden kann. Hierzu greift der Beitragauf Erfahrungen zurück, die in den vergangenen zwölf Monaten in einer Projektarbeit gesammelt wurden.