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Europäische Gesetzgebung

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Sicherheit in Eisenbahntunneln

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Sicherheit in Eisenbahntunneln

Stellt man die Frage, welche Länder in Europa den größten Anteil an Eisenbahntunneln haben, wird man in aller Regel Österreich und die Schweiz als Antwort erhalten. Tatsächlich existieren jedoch in Deutschland weit mehr Eisenbahntunnel. Allein die DB AG betreibt mehr als 900 Tunnelanlagen. Nicht erst seit den tragischen Unglücken in den Straßentunneln vor mehr als zehn Jahren wird der Sicherheit in Tunneln ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den Sicherheitsmaßnahmen in neuen Eisenbahntunneln und stellt den aktuellen rechtlichen Rahmen vor

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Der europäische Triebfahrzeugführerschein

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Der europäische Triebfahrzeugführerschein

Die Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern war bis zum 4. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung der Richtlinie und die Struktur des einzuführenden „Europäischen Zertifizierungssystems“ für die Zulassung von Triebfahrzeugführern. Dabei werden ausgewählte Aspekte der mit der Umsetzung in nationales Recht verbundenen Veränderungen und der zukünftigen Weiterentwicklung in ihrem europäischen Zusammenhang beleuchtet.

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Generationenaufgabe europaweite Standardisierung

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Generationenaufgabe europaweite Standardisierung

In den europäischen Staaten wurden in den letzten beiden Jahrzehnten die Modelle der historisch gewachsenen Staatsbahnen grundlegend geändert. Auf Seiten der Fahrzeuge, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr, entwickeln sich die ehemals staatlichen Eisenbahnen zu reinen Betreibern von Schienenfahrzeugen, deren Konstruktion und Fertigung von wenigen, international tätigen Industrieunternehmen durchgeführt wird. Die Zulassung erfolgt durch Nationale Sicherheitsbehörden (National Safety Authorities), deren Anzahl und Anforderungsbreite von der Zahl der betrachteten Staaten abhängt und sich in der Europäischen Union mittlerweile auf 27 beläuft. Begleitend zu all diesen Entwicklungen werden die Fahrzeugbetreiber von den Netzbetreibern zumindest funktional, teilweise auch gesellschaftsrechtlich zunehmend getrennt.

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Entwicklungen der TSI für Verkehrsbetrieb und -steuerung

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Entwicklungen der TSI für Verkehrsbetrieb und -steuerung

Die Technischen Spezifikationen der Interoperabilität (TSI) beschreiben auf Grundlage der EU-Richtlinien 96/48 und 2001/16 Vorgaben für die verschiedenen Teilsysteme des Bahnsystems. Die ersten TSI für das Teilsystem Betrieb traten in Deutschland 2002 (für das Hochgeschwindigkeitssystem) und 2007 (für das konventionelle System) in Kraft. Die Fortschreibung der TSI für den Hochgeschwindigkeitsbereich wurde bereits abgeschlossen, während sich die TSI für den konventionellen Verkehr noch in Überarbeitung (Revision) befindet. Dieser Beitrag beschreibt den derzeitigen Sachstand und skizziert die zu erwartenden Änderungen.

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Neuerungen im Beförderungsrecht für den Schienenpersonenverkehr

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Neuerungen im Beförderungsrecht für den Schienenpersonenverkehr

Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie bringt umwälzende Neuerungen mit sich, unter anderem zwingende Bestimmungen für die Haftung bei Zugverspätungen sowie einheitliche Haftungsregeln für alle EU-Mitgliedstaaten bei Tötung und Verletzung von Reisenden.Die Fahrgastrechte-Verordnung ist Bestandteil des 3. Eisenbahnpakets der Europäischen Union (EU). Nach der ersten Lesung verabschiedete der Rat einen gemeinsamen Standpunkt, der stark vom Text der Kommission und des Parlaments abweicht und festschreibt, dass hinsichtlich Haftung für Personenschäden die bestehenden Regeln der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV – Anhang A zum COTIF) zu übernehmen seien.

Artikel Serie || Betrieb & Sicherheit

Mehr Wettbewerb auf der Schiene? Aber sicher!

Artikel Serie || Betrieb & Sicherheit

Mehr Wettbewerb auf der Schiene? Aber sicher!

Ein europaweit liberali­sierter Markt für Eisen­bahnverkehrsleistungen wird zu einer Stärkung des Verkehrsträgers Schiene führen. Aus diesem Grund haben das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2004 die EG-Richtlinie 2004/49/EG („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“) in Kraft gesetzt.

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Weiterentwicklung des Gefahrstoffmanagements im DB Konzern

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Weiterentwicklung des Gefahrstoffmanagements im DB Konzern

Gefahrstoffe sind ein wesentlicher Teil unserer Arbeitswelt. Die sichere Verwendung ist eine wichtige Aufgabe aller Arbeitsbereiche. Das Kernstück bildet dabei die Gefährdungsbeurteilung. Grundlage hierfür ist die richtige Identifizierung und Klassifizierung der Gefahrstoffe und der auszuführenden Tätigkeit, um dann durch eine systematische und umfassende Untersuchung die von ihnen ausgehende Gefährdung zu ermitteln und zu beurteilen (Risikobewertung). Daraus werden die Schutzmaßnahmen abgeleitet, festgelegt und durchgeführt. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die erforderliche Anpassung an geänderte Gegebenheiten ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze.
Dabei gilt es für den Unternehmer ein umfangreiches Regelwerk im Chemikalien- bzw. Gefahrstoffrecht einzuhalten.

Artikel Serie || Betrieb & Sicherheit

Die Europäische Sicherheitsrichtlinie

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Die Europäische Sicherheitsrichtlinie

Die „Sicherheitsrichtlinie“ 2004/49/EG der Europäischen Union soll zur Harmonisierung des heute bestehenden heterogenen Eisenbahnsystems beitragen, in dem Standards für Art und Umsetzung einer einheitlichen und vergleichbaren Sicherheitskultur geschaffen werden.

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Fahrplanerstellung unter europäischem Recht

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Fahrplanerstellung unter europäischem Recht

Im vierten Teil dieser Reihe wird der Fahrplan vor dem Hintergrund der jüngsten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die hauptsächlich von europäischem Recht geprägt sind, betrachtet. Den zweiten Schwerpunkt dieses Artikels bildet das Fahrplanprocedere einschließlich der in diesem Zusammenhang maßgebenden Fristen, Vorläufe und Fahrplanelemente.

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Die Sicherheitsbescheinigung

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Die Sicherheitsbescheinigung

Im Zuge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben bedürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb erstmals einer Sicherheitsbescheinigung. Die Sicherheitsbescheinigung stellt das Eisenbahn-Bundesamt aus. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.

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Das Sicherheitsmanagementsystem der europäischen Eisenbahnen

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Das Sicherheitsmanagementsystem der europäischen Eisenbahnen

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Dazu ist ihrer Meinung nach ein grenzüberschreitender Verkehr notwendig, der möglichst wenig durch technische oder kulturelle Hindernisse eingeschränkt wird. Außerdem ist die Kommission der Überzeugung, dass mehr Verkehr nur durch mehr Wettbewerb in einem offenen Markt zu erreichen ist. Als erster Schritt wurden die Eisenbahnen in Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) geteilt, um einen diskriminierungsfreien Zugang aller EVU zu den Netzen unabhängiger EIU zu garantieren. Dazu wurden die Zugangsregelungen zum Eisenbahnverkehrsmarkt vereinheitlicht.

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Sicherheitliche Anforderungen an die Eisenbahnen der EU

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Sicherheitliche Anforderungen an die Eisenbahnen der EU

Die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft ist am 29. April 2004 verabschiedet worden und damit in Kraft getreten. Diese Sicherheitsrichtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die bis spätestens April 2006 Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, um sie in nationales Recht umzusetzen.

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