Merkliste aktualisiert
Home > Themenwelten > Infrastruktur > Die Abnahmeprüfung in der Signaltechnik

Berufsbild Prüfsachverständiger

Die Abnahmeprüfung in der Signaltechnik

Foto: DB AG/Oliver Lang
Foto: DB AG/Oliver Lang

Nicht viele Berufsgruppen können behaupten, dass ihre Tätigkeitsbeschreibung in einem Gesetz steht: „Prüfsachverständige […] prüfen die Einhaltung der nationalen technischen Vorschriften, […]“. So steht es in § 4b des Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) geschrieben. Da ein Prüfsachverständiger aufgrund der Komplexität nicht alle Gewerke im System Bahn beherrschen kann, ist es naheliegend, für jeden Fachbereich eigene Prüfsachverständige zu definieren.

Abo abschließen

Wählen Sie aus einem unserer Abo-Modelle.

Deine-Bahn-Abonnenten

Sie erhalten Zugriff ohne Zusatzkosten

Registrierte Abonnenten

Loggen Sie sich mit ihren Anmeldedaten ein.