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Allgemeines Eisenbahngesetz

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Definition

Gesetz zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebs und eines attraktiven Verkehrsangebots

Beschreibung

Die besonders relevanten rechtlichen Grundlagen für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und den nachgeordneten Rechtsverordnungen. Das AEG behandelt allgemeine Fragen des Eisenbahnwesens, die bundesrechtlich zu regeln sind. Es wurde erstmals 1951 verabschiedet und hat seitdem mehrere Änderungen und Anpassungen erfahren. Eisenbahnen im Sinne des AEG sind Schienenbahnen mit Ausnahme der städtischen Schienenbahnen und der nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen wie beispielsweise Bergbahnen.

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