
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Berlin-Potsdamer Eisenbahn wurde am 3. November 1838 im damaligen Königreich Preußen das erste preußische Eisenbahngesetz (prEG) erlassen. Nach dem Erlass der bayerischen „Fundamentalbestimmungen für sämtliche Eisenbahnstatuten“ von 1836 war es das zweite Eisenbahngesetz innerhalb des Deutschen Bundes.
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