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Fachbuch-Auszug „Eisenbahnrecht in der Praxis“

Die Haftung beim Betrieb einer Eisenbahn

Der Betrieb einer Eisenbahn – sowohl seitens des EIU wie auch seitens des EVU – verläuft leider nicht immer frei von Störungen. Insbesondere kann trotz aller Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden, dass Personen oder Sachen bei diesem Betrieb Schaden nehmen. Dann stellt sich stets die Frage, ob und inwieweit das Unternehmen oder dessen Mitarbeiter dafür einstehen – „haften“ – müssen.

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