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Viertes Eisenbahnpaket

Ein wichtiger Schritt für mehr Harmoni­sierung im europäischen Bahnsektor

ICE im Bahnhof Brüssel Midi
Von Brüssel nach Frankfurt am Main (Foto: DB AG/Uwe Miethe)

Seit Juni 2016 ist die technische Säule des Vierten Eisenbahnpaketes (4. EP) nun in Kraft. Diese Säule fasst im Kern die EU-Richtlinien über die Interoperabilität und die Eisenbahn­sicherheit sowie die Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für Eisenbahnen (ERA) neu. Daraus ergeben sich gravierende Neuerungen für die Fahrzeugzulassung, für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und als neue Aufgabe die Vorprüfung des Europäischen Zugsteuerungssystems (ETCS). Diese Aufgaben werden erstmals der ERA zufallen.

Effizientere Zulassungsprozesse

Damit geht der Eisenbahnsektor in Europa einen großen Schritt in Richtung Harmonisierung mit dem Ziel schlanker und kosteneffizienter Zulassungsprozesse – vor allem für grenzüberschreitende Projekte. Die reguläre, dreijährige Umsetzungsfrist für das 4. EP endet für die Mitgliedstaaten zwar am 16. Juni 2019, aber einige von ihnen – darunter auch Deutschland – haben die vorgesehene Option gezogen, die Übergangszeit um ein Jahr zu verlängern.

Kooperation zwischen ERA und EBA

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nutzt die Zeit bis Juni 2020, um sich in Zusammenwirken mit der ERA intensiv auf das neue Zulassungsregime vorzubereiten. So gibt das EBA etwa seine Erfahrung auf dem Gebiet der Zulassung im Rahmen von sogenannten „Lernfällen“ an die ERA weiter.

Gemeinsam schaffen die Behörden die Strukturen für die künftige Auf­gabenbewältigung, wie etwa die Expertenpools. Ihnen gehören vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nationalen Sicherheitsbehörden an, welche die ERA bei Bedarf bei der Antragsprüfung unterstützen. Einzelheiten der Zusammenarbeit regelt eine Kooperationsvereinbarung, die das EBA noch in der ersten Jahreshälfte mit der ERA abschließen möchte.

Darüber hinaus stimmt sich das EBA mit der ERA darüber ab, wie der Übergang von laufenden Projekten möglichst pragmatisch gelöst werden kann. Einen Aspekt haben alle dabei im Blick: den Aufwand für den Antragsteller möglichst gering zu halten. Wie sich das im Einzelnen gestaltet, beschreibt ausführlich der folgende Beitrag.


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