Alle Beiträge von Karl-Heinz Mühleck

Europäische Eisenbahnpolitik

Der Sicherheitsbericht von Eisenbahnunternehmen

Die Entwicklung des deutschen und auch des europäischen Eisenbahnsystems basiert auf dem Grundsatz, die hohe Sicherheitsleistung des Verkehrsmittels Bahn beizubehalten und, soweit vertretbar, weiter zu verbessern. Der vorliegende Artikel erläutert die im Europarecht festgelegten Grundlagen zu den Sicherheitsberichten der Eisenbahnunternehmen.
Die Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG

Mehr Wettbewerb auf der Schiene? Aber sicher!

Ein europaweit liberali­sierter Markt für Eisen­bahnverkehrsleistungen wird zu einer Stärkung des Verkehrsträgers Schiene führen. Aus diesem Grund haben das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2004 die EG-Richtlinie 2004/49/EG („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“) in Kraft gesetzt.

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