Der Gesetzgeber hat im Jahr 2021 die Frage der Kostenverteilung bei der Gewährung von Anschluss an eine Eisenbahninfrastruktur an sich gezogen und verbindlich geregelt.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat eine aktualisierte Liste vorgelegt, deren Umsetzung zahlreichen Bürgern und Unternehmen einen Zugang zum Schienennetz ermöglichen kann.
Die planerischen Vorgaben zur Dimensionierung der Schieneninfrastruktur aus der Richtlinienfamilie 413 werden derzeit aktualisiert und an die zukünftigen Randbedingungen angepasst.
Über eine Generalsanierung der wichtigsten Schienenkorridore soll sich das hoch belastete Netz bis 2030 zu einem Stabilitätsanker für die gesamte Schiene entwickeln.
Im Kohlerevier an der Lausitz entsteht ein modernes Werk für die Instandhaltung des ICE 4, dass viele hochwertige Industriearbeitsplätze bieten und so den Strukturwandel der Region unterstützen wird.
Im Sinne der Verkehrswende sollte der Bund die Sanierung von Empfangsgebäuden unterstützen, die sich nicht mehr im Eigentum der Deutschen Bahn befinden.
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