Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
Die von der EU eingerichteten europäischen Schienengüterverkehrskorridore bieten eine Plattform für die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Koordination und Kooperation von Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern.
Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".
Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum geht es neben der technischen Interoperabilität auch um die Rahmenbedingungen für die Arbeit des betrieblichen Personals.