Wenn ein deutsches EVU in Österreich Züge fahren lässt, dann sollte es die Haftungsbestimmungen kennen, die sich aus einem Anhang des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr ergeben.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2021 die Frage der Kostenverteilung bei der Gewährung von Anschluss an eine Eisenbahninfrastruktur an sich gezogen und verbindlich geregelt.
Der Auszug aus dem Fachbuch „Eisenbahnrecht in der Praxis“ behandelt die Frage, inwieweit Eisenbahnunternehmen oder deren Mitarbeitende für vom Bahnbetrieb ausgehende Gefährdungen und Schäden haften.
Im vierten Teil der Serie „Fachwissen für Zugbegleiter und Kundenbetreuer“ geht es um das Tätigkeitsfeld Kundenservice, Fahrgastbetreuung und Kommunikation.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat eine aktualisierte Liste vorgelegt, deren Umsetzung zahlreichen Bürgern und Unternehmen einen Zugang zum Schienennetz ermöglichen kann.
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