Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Güterverkehrs zwischen China und Europa wird auf Ebene der Vereinten Nationen an einer Vereinheitlichung der Rechtsordnungen für Eisenbahnfracht gearbeitet.
Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".
Wie der Verkehrsträger Schiene den (klima-)politischen Rückenwind nutzen und gleichzeitig einer immer komplexeren Rechtslage gerecht werden kann, wurde beim EBL-Kongress von DB Training in Rostock diskutiert.
Vertreter der Projektpartner OSShD und CIT sind zusammengekommen, um über den Stand des gemeinsamen Vorhabens zur Verbesserung der transportrechtlichen Interoperabilität zu beraten.
Der Schienengüterverkehr unterliegt vielfältigen internen und externen Einflüssen, die komplexe Maßnahmen erfordern. Ihre Umsetzung ist nur international und unternehmensübergreifend möglich.
Nur wenn die Schiene mehr Marktanteile gewinnt, kann die EU ihre Verkehrs- und Klimaziele erreichen. Dazu müssen die Vorschriften zu Betrieb, Technik und Sicherheit weiter harmonisiert werden.
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