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In Kürze

Bundestag stärkt Schieneninfrastrukturbetreiber bei der Vegetationskontrolle

Mitarbeiter von DB Fahrwegdienste bei der Vegetationskontrolle
Foto: DB AG/Volker Emersleben

Der Bundestag hat Ende April ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich verabschiedet. Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhalten damit das Recht, Privatgrundstücke an Bahnstrecken zur Durchführung der Vegetationskontrolle zu betreten. Der Gesetzgeber stellte klar, dass die Verkehrs­sicherungspflicht beim Eigentümer der betreffenden Grundstücke liegt. Komme dieser seinen Pflichten jedoch nicht nach, ist der Betreiber der Schienenwege befugt, Gefahren für die Sicherheit des Bahnverkehrs selbst zu beseitigen.

Laut dem Gesetzestext sind Schienenwege in Deutschland auf einer Länge von insgesamt 21.700 Kilometern ein- oder beidseitig in einem Abstand von bis zu 50 Metern zu den Gleisen mit Bäumen bewachsen. Ein Großteil des entsprechenden Baumbestands, auf einer Länge von mehr als 16.000 Kilometern Gleisen, befindet sich auf Drittgrundstücken und damit nicht im direkten Zugriffsbereich der Intrastrukturbetreiber.

Im Rahmen ihres Vegetationsmanage­ments entfernt die DB Netz AG regelmäßig Bäume und Gewächse in einem Abstand von 6 Metern zu den Gleisen und entnimmt außerhalb dieses Bereichs kranke oder instabile Bäume, die besonders anfällig für Sturmschäden sind. Dazu setzt das Unternehmen etwa 1.000 Mitarbeitende ein. Der Zustand der Vegetation entlang der Schienenwege wird neben der Inspektion vor Ort auch per Drohne, Hubschrauber oder mittels Satellitenaufnahmen erfasst.

(1.6.2021)