Die bestehenden Regularien für den Eisenbahnverkehr sind auf das Mitwirken des Menschen ausgelegt. Für eine hochgradige Automatisierung wären Anpassungen an verschiedenen nationalen Rechtsquellen erforderlich.
Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
Zur beschleunigten Planung von Großprojekten hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.
Wie der Verkehrsträger Schiene den (klima-)politischen Rückenwind nutzen und gleichzeitig einer immer komplexeren Rechtslage gerecht werden kann, wurde beim EBL-Kongress von DB Training in Rostock diskutiert.
Es ist ein positives Signal zum Jahresende: Der Bundestag hat mit seinem Haushaltsbeschluss Ende November die Mittel für den Schienenverkehr deutlich aufgestockt.
Der Schienengüterverkehr unterliegt vielfältigen internen und externen Einflüssen, die komplexe Maßnahmen erfordern. Ihre Umsetzung ist nur international und unternehmensübergreifend möglich.
Nur wenn die Schiene mehr Marktanteile gewinnt, kann die EU ihre Verkehrs- und Klimaziele erreichen. Dazu müssen die Vorschriften zu Betrieb, Technik und Sicherheit weiter harmonisiert werden.
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert.
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