Das Internet der Dinge findet vermehrt Verbreitung im Eisenbahnverkehr und seinen sicherheitskritischen Bereichen. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen für die Umsetzung der geltenden Regeln der Cybersicherheit.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".
Die 10. Fachtagung Sicherheit am Gleis behandelte unter anderem die Themen Eignungskriterien für Sicherungspersonale, feste Absperrung auf Gleisbaustellen, Lärmschutz und Kampfmittelberäumung.
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert.
Die Strategie „Sicherheit | Nur gemeinsam“ zielt darauf ab, Mitarbeiter dazu zu bewegen, aktiv und aus eigener Überzeugung am Aufbau und Erhalt eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds mitzuwirken.
Für eine aussagekräftige Sicherheitsbetrachtung der Risiken am Bahnübergang, die auch die Modellierung kausaler Zusammenhänge erlaubt, fehlt in Deutschland derzeit eine geeignete quantitative Datengrundlage.