Merkliste aktualisiert
Home > Themenwelten > Sicherheit > Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)

Betriebsleitung

Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)

Eisenbahnunfall von Mannheim (2. August 2014)
Eisenbahnunfall von Mannheim (2. August 2014) (Foto: Jivee Blau/Wikimedia Commons/Lizenz CC BY-SA 3.0)

Schwerpunkt des ersten Teils des Beitrags (Deine Bahn 1/2026) war das Darstellen einer Übersicht über Behörden und Organisationen, denen für das Untersuchen von Unfällen oder gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbereich aus den unterschiedlichen Gesetzen Aufgaben zugeteilt sind. Im zweiten Teil des Beitrages liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten einer Privatperson, der ebenfalls mit einem gesetzlichen Auftrag das Untersuchen von gefährlichen Ereignissen und Unfällen im Eisenbahnwesen zugewiesen wurde und dessen Stellung im Allgemeinen Eisenbahngesetz ausdrücklich angesprochen ist: dem Eisenbahnbetriebsleiter.

Abo abschließen

Wählen Sie aus einem unserer Abo-Modelle.

Deine-Bahn-Abonnenten

Sie erhalten Zugriff ohne Zusatzkosten

Registrierte Abonnenten

Loggen Sie sich mit ihren Anmeldedaten ein.