
Schwerpunkt des ersten Teils des Beitrags (Deine Bahn 1/2026) war das Darstellen einer Übersicht über Behörden und Organisationen, denen für das Untersuchen von Unfällen oder gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbereich aus den unterschiedlichen Gesetzen Aufgaben zugeteilt sind. Im zweiten Teil des Beitrages liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten einer Privatperson, der ebenfalls mit einem gesetzlichen Auftrag das Untersuchen von gefährlichen Ereignissen und Unfällen im Eisenbahnwesen zugewiesen wurde und dessen Stellung im Allgemeinen Eisenbahngesetz ausdrücklich angesprochen ist: dem Eisenbahnbetriebsleiter.













