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Arbeitssicherheit

Bildungsbetrieb unter Corona- Schutzvorschriften bei Bahnunternehmen

Am 27. Januar 2020 erreichte das Coronavirus Deutschland und man ging davon aus, dass man seine Ausbreitung mit verschiedenen Schutzmaßnahmen begrenzen konnte – was misslang. Am 27. März trat das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, mit dem Bund und Länder weitgehende Einschränkungen für das öffentliche Leben in Kraft setzten. Die als systemrelevant eingestuften Bahnen konnten ihren Betrieb und erforderliche innerbetriebliche Qualifizierungen fortsetzen. Für die Bildungsanbieter ergab sich daraus die Aufgabe, umfangreiche Maßnahmen zum Gesundheits- und Infektionsschutz umzusetzen.

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