
Unfälle und gefährliche Ereignisse gehören ausweislich der jährlichen Ereigniszahlen zur – wenn auch unerwünschten – Normalität des Eisenbahnbetriebes. Im vorliegenden zweiteiligen Beitrag soll eine im Rechtsrahmen verankerte Besonderheit fokussiert werden, nämlich die Aufgaben des Betriebsleiters einer Eisenbahn [1] im Zusammenhang mit der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Untersuchung von Unfällen und gefährlichen Ereignissen. Dabei sollen rechtliche Abhängigkeiten sowie Verpflichtungen und Risiken, aber auch im Recht verankerte Unterstützungsangebote für Betriebsleiter angesprochen werden.












