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Sicherheit

Nachwarnsystem für Bahnübergänge

geöffneter Bahnübergang
Foto: DB Netz AG

Werden technisch gesicherte Bahnübergänge außer Betrieb genommen, müssen sie meist ersatzweise durch sogenannte Bahnübergangsposten anhand vorgegebener betrieblicher Regeln und Abläufe gesichert werden. Die Beauftragung zur Sicherung erfolgt durch den Fahrdienstleiter, die Sicherung erfolgt manuell mit Schrankenband oder einer mobilen Sicherungsanlage – aber immer unter Sicherheitsverantwortung der Beteiligten. Fehler, die diesen Mitarbeitern dabei passieren können, sind oft schwer und folgenreich. Dieser Artikel beschreibt eine technische Weiterentwicklung eines Warnsystems für Gleisarbeiten, das mögliche Fehler erkennt und die Sicherheit an ersatzweise gesicherten Bahnübergängen erhöhen kann.

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