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Bahn-Glossar

Begriffe zum Thema Betriebssicherheit

Foto: DB AG/Oliver Lang
Foto: DB AG/Oliver Lang

Fachbegriffe aus der Welt des Schienenverkehrs auf den Punkt gebracht: Unser Bahn-Glossar erläutert ausgewählte Begriffe zu aktuellen Themen in Deine Bahn. Weitere Begriffe und Erklärungen gibt es online auf SYSTEM||BAHN.

Allgemeines Eisenbahngesetz

Definition

Gesetz zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebs und eines attraktiven Verkehrsangebots

Beschreibung

Die besonders relevanten rechtlichen Grundlagen für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und den nachgeordneten Rechtsverordnungen. Das AEG behandelt allgemeine Fragen des Eisenbahnwesens, die bundesrechtlich zu regeln sind. Es wurde erstmals 1951 verabschiedet und hat seitdem mehrere Änderungen und Anpassungen erfahren. Eisenbahnen im Sinne des AEG sind Schienenbahnen mit Ausnahme der städtischen Schienenbahnen und der nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen wie beispielsweise Bergbahnen.

Störung

Definition

Unerwünschte Beeinträchtigung des Bahnbetriebs oder vorübergehende Fehlfunktion

Beschreibung

Eine Störung ist ein anderes Ereignis als ein Unfall, beeinträchtigt aber den sicheren Betrieb eines Zuges. Einige Störungen werden durch eine betriebliche Fehlhandlung ausgelöst. Zur Vermeidung eines Unfalls muss der Zug in der Regel zum Halten gebracht werden.

Neben Störungen am Fahrzeug oder der Infrastruktur zählen dazu beispielsweise auch die Vorbeifahrt am Haltebegriff oder die Einfahrt in einen besetzten Gleisabschnitt.

Unfall

Definition

Unerwünschtes oder unbeabsichtigtes plötzliches Ereignis im Bahnbetrieb mit schädlichen Folgen

Beschreibung

Unfälle können zu Personen-, Sach- oder Umweltschäden führen und haben in der Regel auch Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Bei Todesfällen oder schwerverletzten Personen sowie bei beträchtlichen Schäden oder Auswirkungen wird von einem schweren Unfall gesprochen.

Beispiele für Unfälle sind die Kollision (unbeabsichtigtes Berühren bzw. Auffahren von Bahnfahrzeugen oder Aufprall eines Bahnfahrzeugs auf einen anderen Gegenstand; z. B. ein Auto) oder die Entgleisung (Abheben mindestens eines Rades vom Gleis während der Fahrt).

Untersuchung

Definition

Verfahren zum Zweck der Verhütung von Unfällen und Störungen, dass die Sammlung und Auswertung von Informationen sowie das schlussfolgern umfasst

Beschreibung

Vorfälle aus der Vergangenheit werden für die Verbesserung der Sicherheit und zur Vermeidung künftiger Unfälle genutzt. Ein wichtiger Baustein des Sicherheitsmanagements ist deshalb die systematische Untersuchung und Auswertung gefährlicher Ereignisse (Unfall oder Störung) durch die Eisenbahnunternehmen.

Darüber hinaus sind Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz verpflichtet, dem Eisenbahn-Bundesamt einen jährlichen Sicherheitsbericht vorzulegen, der über die Zielerreichung bei der Einhaltung und Verbesserung der Sicherheit über die Ergebnisse interner Sicherheitsprüfungen und über gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb informiert.

Quelle:
Betriebssicherheit im System Bahn, Bahn Fachverlag, 2025.


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