Zusatzsignal
Definition
Signal, das einen schriftlichen Befehl ersetzt oder einen Signalbegriff inhaltlich ergänzt
Beschreibung
Zusatzsignale (abgekürzt Zs) werden zumeist an Haupt- und Vorsignalen gezeigt und ergänzen die durch Signale erteilten Fahraufträge. Sie können jedoch als Licht- sowie als Formsignal auch einzeln stehen. Zusatzsignale können beispielsweise als Ersatzsignal in Form eines weißen Blinklichts die Vorbeifahrt am haltzeigenden Signal HP 0 oder gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl zulassen. Als Gegengleisanzeiger können sie anzeigen, dass der Fahrweg in das Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung führt. Als Richtungsanzeiger geben sie die Richtung an, in die die Fahrstraße führt und als Geschwindigkeitsanzeiger zeigen die Geschwindigkeit an, die ab dem Signal im anschließenden Weichenbereich nicht überschritten werden darf.
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