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Triebfahrzeugführer

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Definition

Person, die zum selbstständigen Führen und Bedienen eines Triebfahrzeugs befugt ist

Beschreibung

Triebfahrzeugführer – umgangssprachlich auch Lokführer genannt – führen Triebfahrzeuge im Personen- und Güterverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören der Vorbereitungs- und Abschlussdienst am Fahrzeug, die Mitwirkung bei der Zugbildung sowie die sichere und pünktliche Durchführung der Fahrt. Unterstützt werden sie dabei zunehmend von digitalen Assistenzsystemen. Für den Einsatz in Zugbildungsanlagen oder Bahnhöfen existiert die spezialisierte Funktion des Lokrangierführers, der zum Rangieren mit einem funkferngesteuerten Triebfahrzeug berechtigt ist. Auch der Beruf des Triebfahrzeugführers wird über eine klassische Berufsausbildung (EiB Fachrichtung Lokführer und Transport) bzw. eine Funktionsausbildung erlernt.

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